Tipps und Urteile: Beim Grillen Nachbarn nicht verärgern
05.04.2008
Tipps und Urteile: Beim Grillen Nachbarn nicht verärgern. Berlin (rpo). Damit einem ungetrübten Grillvergnügen auf Balkon oder Terrasse nichts im Weg steht, sollten Mieter vorher ihre Nachbarn informieren und zudem darauf achten, dass Rauch und Qualm nicht in andere Wohnungen geraten. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin. Deswegen sollen statt eines Holzkohlegrills möglichst ein Elektrogrill und Aluschalen verwendet werden, entschied das Landgericht Stuttgart.
Demos gehen weiter: Einigung im Ärzte-Tarifkonflikt in Sicht
Mönchengladbach: 50 Jahre Bewährung
Deutsch-Französischer Journalistenpreis: Wickert wird für Frankreich-Berichterstattung geehrt
Selbst ist der Mann: Mit Eigenleistungen nicht übernehmen
Rätselhafte Überwachungskamera: BKA untersucht Merkel-Cam
Von CIA gewarnt: War britische Regierung über London-Attentäter informiert?
München: Affenbaby tödlich verunglückt
Hockey: Der Weg ins Finale
DEL / Play-offs: Keine Geschenke für DEG
Kreis Viersen: Sieben Jahre für Sven S.
1183 | 1023 | 1987 | 1799 | 1752 |
600 | 516 | 512 | 987 | 760 |
2572 | 2586 | 2293 | 2081 | 2057 |