10 U 692/01: Operation an falscher Stelle - Schmerzensgeld
09.04.2008
10 U 692/01: Operation an falscher Stelle - Schmerzensgeld. Ein Chirurg, der einen Patienten an einer falschen Stelle operiert, muss grundsätzlich Schmerzensgeld zahlen. Dies gelte auch dann, wenn die Operation 'kunstgerecht' und ohne negative Folgen für den Patienten vorgenommen wurde, entschied das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG). Rechtlich betrachtet sei der Eingriff eine Körperverletzung, weil der Patient in eine Operation an dieser konkreten Stelle nicht eingewilligt habe (Az.: 10 U 692/01).
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