28 C 6492/99: Besichtigungsrecht des Vermieters nur alle zwei Jahre
09.04.2008
28 C 6492/99: Besichtigungsrecht des Vermieters nur alle zwei Jahre. Die meisten Mieter schätzen an ihren vier Wänden in erster Linie, dass sie dort ungestört leben können. Dies ist in der Regel auch ohne weiteres möglich. Was aber, wenn der Eigentümer als Vermieter extrem neugierig ist und dazu neigt, ständig aufzutauchen, um über die Lebensumstände und das Wohnverhalten seines Mieters informiert zu sein?
Eskalation der Gewalt: Mafia-Krieg in Sao Paulo - bislang 156 Tote
Neumünster fordert Anteil: Streit um Eisbär Knut
Bayern München: Klinsmann macht Podolski Hoffnung
17 Menschen starben in den Flammen: Andacht erinnert an Opfer des Flughafenbrandes
Metro will sich vollständig von Praktiker trennen
Heißer Draht: Heute: Krebs-Experten bei der RP
Korschenbroich: Schützenkönig sein wird in Holz billiger
5 CI 432/01; 10 U 1124/99: Unbeaufsichtigte Spülmaschine kann Versicherungsschutz kosten
Kalkar: Investor für Wisseler See?
Für Literaturnobelpreis nominiert: Indonesischer Autor Pramoedya gestorben
1901 | 1800 | 1400 | 1427 | 1738 |
661 | 160 | 184 | 750 | 659 |
2848 | 2046 | 2951 | 2855 | 2756 |