Oberverwaltungsgericht Saarland 9 W 6/00: Kein zwingender Idiotentest bei Cannabis-Konsum
09.04.2008
Oberverwaltungsgericht Saarland 9 W 6/00: Kein zwingender 'Idiotentest' bei Cannabis-Konsum. Saarbrücken (rpo). Ein Autofahrer, der nur ab und zu Haschisch oder Marihuana konsumiert, muss sich nicht zwingend einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) stellen. Hat die zuständige Behörde Zweifel an seiner Verkehrstauglichkeit und will sie eine regelmäßige Betäubungsmittel-Einnahme ausschließen, ist zunächst lediglich ein fachärztliches Gutachten einzuholen, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes.
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