25 T 500/89: Adventskranz darf an Wohnungstür hängen
09.04.2008
25 T 500/89: Adventskranz darf an Wohnungstür hängen. Der Besitzer einer Eigentumswohnung darf auch gegen den Willen der anderen Hausbewohner einen Adventskranz an seiner Tür aufhängen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf hervor (Az.: 25 T 500/89).
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