Sport Serwice - Sportnews - Eishockey

Az.: 10 U 5/02: Reiter trägt Mitschuld auch bei fremden Pferd


09.04.2008
JETZT 100% Einstiegbonus!!!

Az.: 10 U 5/02: Reiter trägt Mitschuld auch bei fremden Pferd. Sturz mit fremdem Pferd - Halter haftet nicht allein. Wer beim Ausritt mit einem fremden Pferd stürzt, kann nicht auf jeden Fall mit der Haftung des Tierhalters rechnen. Dies entschied das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Da sich der Reiter freiwillig in den 'Gefahrenbereich des Tieres' begeben habe, treffe ihn bei einem Sturz zumindest ein Mitverschulden. Falls der Reiter aber - etwa durch die Auswahl besonders gefährlicher Wegstrecken oder durch den Aufbau von Hindernissen - die Sturzgefahr noch erhöht habe, bleibe er nach dem Richterspruch sogar auf seinem Schaden alleine sitzen (Az.: 10 U 5/02).

Blüm erteilt Nibelungen-Festspielen eine Absage
Moderner Ruhepol: Kuren wie die Könige in Spa
Nach Kopfstoß-Attacke: FIFA fällt heute Urteile gegen Zidane und Materazzi
Rohe Leber gegen schlechte Blutwerte: Dreht Gascoigne nun völlig durch?
Berliner Theater: Loriot lud zur Renaissance-Rettung
Zwei Tote bei Ehedrama im Saarland
13 TaBV 33/97: Betriebsrat darf Prämie für Nicht-Streikende verhindern
Geldfresser unter dem Hammer: Bund will Immobilien für 8,3 Milliarden Euro verkaufen
Erkelenz: Unbekannte stehlen Navigationsgerät
III ZR 103/01: Gemeinde haftet bei nicht gesicherten Treppen

1807 | 1644 | 1662 | 1930 | 1342 |
164 | 708 | 820 | 72 | 931 |
2738 | 2352 | 2346 | 2217 | 2177 |
meble odzie¿ medyczna nieruchomo¶ci ró¿ne newsy teksty piosenek gigabyte-ga heyah projekty domów forum o rapie projekty gara¼y
limo - lincolnshire limo - limousines - limos - limo service ohare midway