Duisburg: Haftstrafe nach Brand
05.04.2008
Duisburg: Haftstrafe nach Brand . Das Amtsgericht hat gestern einen 46-jährigen Dortmunder zu zwei Jahren und acht Monaten Haft wegen (Versicherungs-)Betrugs im besonders schweren Fall verurteilt. Der auf Sri Lanka geborene Pizzabäcker hatte Anfang 2007 vier junge Leute beauftragt, sein eigenes leerstehendes Mehrfamilienhaus an der Heinrichstraße 8 in Bruckhausen anzuzünden (wir berichteten). Am 30. April vergangenen Jahres brannte das Gebäude bis auf die Grundmauern ab, verletzt wurde niemand. Dass sich die Flammen nicht bis zu den benachbarten bewohnten Gebäuden in der Häuserzeile durchfraßen, war reines Glück. Die Täter wurden Ende Januar wegen Brandstiftung verurteilt. Weil die einfache Brandstiftung (Paragraf 306 StGB) voraussetzt, dass ein fremdes Gebäude in Brand gesetzt wird, kam eine Verurteilung wegen Anstiftung zur selben nicht in Frage.
Furcht vor Vogelgrippe: Hunderte tote Puten erschrecken Israel
Brüggen: Gasexplosion in Ziegelei
Reichenhaller OB Heitmeier abgewählt
Trend Bermudas: Keine Hose für Problemzonen
Termin für Schalkes UEFA-Cup-Hinspiel festgelegt
Kreis Viersen: Rückkehr der fleißigen Bienen
Gegen ihre Verurteilung zu Geldstrafen: Verfassungsbeschwerde der Haffa-Brüder erfolglos
Premier League: Gunners feiern dritten Sieg in Folge
Panne in London: Anti-Terror-Pläne im Straßengraben
Kleve: Ei der Daus !
1572 | 1552 | 1369 | 1183 | 1845 |
155 | 851 | 704 | 335 | 395 |
2896 | 2588 | 2072 | 2337 | 2601 |