Urteil zu Auto-Inzahlungnahme: Bei Rücktritt kein Geld zurück
05.04.2008
Urteil zu Auto-Inzahlungnahme: Bei Rücktritt kein Geld zurück. Karlsruhe (RPO). Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autohändlern gestärkt. Bei Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens muss der Verkäufer keinen Geldbetrag auszahlen, sofern der Käufer wegen Mängel am Neuwagen zurücktritt. Der Käufer kann nur das Altauto zurückverlangen.
Solingen: Ein Schaufenster der Gerechtigkeit
Fortuna: Besuch beim B-Liga-Meister
9 AZR 436/00: Urlaubsgeld auch ohne Urlaub
Erkrath: Mit Kyrill auf Trab
Vertragsverlängerung?: Ailton möchte in Hamburg bleiben
Nahostkonflikt: Viele Israelis boykottieren die Wahlen
Vertrauen in Gott: Mia Farrow findet Halt in Jesus Christus
2 Wx 49/01: Einzelner unterliegt dem Mehrheitsbeschluss
Krieg im Gazastreifen: Dritter Israeli entführt: Nächster Militärschlag - Israel zwingt Palästinenser zur Flucht
Änderungswünsche des Bundesrats: Nachbesserung am Antidiskriminierungsgesetz geplant
1375 | 1896 | 1956 | 1288 | 1465 |
112 | 873 | 282 | 758 | 817 |
2055 | 2887 | 2356 | 2464 | 2440 |